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Planungs- & Baustellenkoordination
Zusammen mit Herrn Dipl.-Ing. Löw übernehmen wir gerne auch die Aufgabe des Planungs- und Baustellenkoordinators im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften, wie BauKG, ASchG, BauV ÖNorm B 2110, sowie des ABGB. Unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers koordinieren wir die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung, um Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.